Episode 13: Individuelle Familienplanung und das Recht auf Abtreibung in Polen und Deutschland
In dieser Episode unseres „Wissen entgrenzen“-Podcasts blicken wir mit Michael Zok vom Deutschen Historischen Institut Warschau und Claudia Roesch vom Deutschen Historischen Institut Washington auf die Geschichte der individuellen Familienplanung und das Recht auf Abtreibung in Polen und Deutschland.
Obwohl es in den vergangenen Jahren immer wieder Proteste gegen strikte Abtreibungsgesetze gab, verschärfte die polnische Regierung die Gesetze kürzlich noch weiter: So sind seit der Gesetzesänderung von 2021 Schwangerschaftsabbrüche aus pathologischen Gründen nicht mehr erlaubt.
Michael Zok untersucht, wie es in Polen zu einer derart strengen Gesetzgebung gekommen ist und welche Rolle die katholische Kirche dabei spielt. Ein wichtiger Faktor bei der Verschärfung der Abtreibungsgesetze war die gesellschaftliche und politische Krise, in der sich Polen in den 1980er Jahren befand: Die Regierung befürchtete eine Überalterung der Gesellschaft. In dieser Krisenzeit kam der Kirche eine stützende Funktion zu, erklärt Michael Zok:
Die 1980er sind das Jahrzehnt der Krise, die ja auch zum Ende des Kommunismus in Polen geführt hat […]. Dort haben wir dann einerseits die Kirche als ganz wichtigen Stabilisierungsfaktor, auch für die Regierenden, und wir haben seit 1979 mit Johannes Paul dem Zweiten einen polnischen Papst.
Dieser reiste 1997 nach Kalisz in Zentralpolen und machte seine Position klar: Für die Kirche war das Gesetz noch nicht strikt genug.
Während sich Michael Zok also mit dem Einfluss der Kirche auf die Entwicklung der polnischen Abtreibungsgesetzgebung beschäftigt, konzentriert sich Claudia Roesch auf die Geschichte des Konzepts der Familienplanung in (West-)Deutschland in transnationaler Perspektive. Dort hat sich bereits seit den 1960er Jahren eine zunehmende Liberalisierung gezeigt, die auch durch feministische Gruppen innerhalb der Studierendenbewegung weiter vorangetrieben wurde. Die körperliche Selbstbestimmung der Frau ist zunehmend ins Zentrum der Debatten gerückt.
Eine zentrale Rolle kam dabei dem Verein Pro Familia zu. Er nahm in den 1960er Jahren am ersten Modellversuch einer Schwangerschaftskonfliktberatung teil und baute in den darauffolgenden Jahren immer mehr Beratungsstellen auf. Gesetzlich wurde eine Abtreibung somit nach entsprechender Beratung möglich. Aber auch heute ist der Paragraph 218 noch so angelegt, dass Frauen möglichst davon überzeugt werden sollen, von dem Schwangerschaftsabbruch abzusehen, beschreibt Claudia Roesch:
Die CDU/CSU forderte im Wahlkampf 1978 eine Verschärfung des Paragraphen 218 und der Schwangerschaftskonfliktberatung. Und diese sollte nun aktiv darauf hinwirken, eine Frau davon zu überzeugen, eine Schwangerschaft zu behalten und sie auch vermehrt auf finanzielle Hilfsmöglichkeiten aufmerksam machen. Und dieses Mandat zur Konfliktberatung wurde dann 1993 in dem Reformgesetz des Paragraphen 218 eingefügt und das gilt bis heute noch. Es ist bis heute das offizielle Ziel der Konfliktberatung, eine Frau dahingehend zu beraten, dass sie doch bitte die Schwangerschaft behalten soll.
Obwohl die deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zwar deutlich liberaler ist als die polnische, ist die gesellschaftliche Debatte um die Legitimität auch in Deutschland noch immer kontrovers.
Moderation: Janine Funke
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt „Wanted Children: A Transnational History of Family Planning in the Federal Republic of Germany“ von Claudia Roesch findet ihr hier.
Weitere Informationen zur Forschung von Michael Zok findet ihr hier.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Johanna Beamish (8. März 2023). Episode 13: Individuelle Familienplanung und das Recht auf Abtreibung in Polen und Deutschland. [gab_log] Geisteswissenschaft als Beruf. Abgerufen am 12. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/owrf