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Staatsbürgerinnen. Frauenwahlrecht und Geschlechterpolitik in Polen nach 1918

Geisteswissenschaft als Beruf im Ausland – Was kann man sich darunter vorstellen? In „Weltweit vor Ort“, dem Magazin der MWS, geben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Einblick in das spannende Arbeitsfeld der internationalen geisteswissenschaftlichen Forschung. Auf dem gab_log stellen wir die Artikel auch online zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr wurden das Kriegsende und der politische Systemwechsel von 1918 in den europäischen Öffentlichkeiten feierlich erinnert und intensiv diskutiert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Einführung des Frauenwahlrechts im Deutschen Reich gedacht, wobei ähnliche, nicht minder folgenreiche Regelungen in Ostmitteleuropa jenseits der medialen Wahrnehmung lagen. Dabei waren es gerade die neuen Staaten, die staatsbürgerliche Gleichheit und Gleichberechtigung beider Geschlechter in ihren Verfassungen festschrieben. Ähnliche rechtliche Regelungen sind in der gesamten Region, vom bolschewistischen Russland über das Baltikum, Polen bis nach Deutschland zu finden. Sie eröffnen ein lohnendes Forschungsfeld für Studien zur Geschichte der parlamentarischen Demokratie und postimperialer politischer Systeme. Anders entwickelte sich die Situation dort, wo die politischen Veränderungen weniger revolutionär und radikal daherkamen. In Ländern wie Frankreich oder Großbritannien war der Weg zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Staatsbürger ein viel längerer Prozess.

Das polnische Beispiel steht pars pro toto für die Versuche von 1918, die Demokratien Ostmitteleuropas zu demokratisieren, indem Frauen die politische Partizipation ermöglicht wurde. Weltkrieg, Besatzung und politische Erschütterungen hatten hier einen Raum für die radikale Umwälzung der politischen Ordnung geöffnet, den die Aktivistinnen der Frauenbewegung effektiv nutzten. Die Folgen der seit 1914 andauernden und erst 1921 beendeten Kriege, das Streben von immer mehr Nationen nach Selbstbestimmung und die erstarkenden Frauenbewegungen hinterließen ihre Spuren in den Formulierungen des polnischen Wahlrechts. Die Teilnahme an den demokratischen Wahlen war nur noch an die polnische Staatsbürgerschaft gebunden, während die geschlechtliche, soziale oder ethnische Zugehörigkeit keine Rolle mehr spielte.

Im Land der Mythen

Die Geschichte der Demokratie wird häufig als revolutionärer Kampf von „unten gegen oben“ verstanden. In diesem Narrativ sind Männer diejenigen, die historische Ereignisse auf dem Weg zur Demokratisierung gestalten. Selbst renommierte Historiker – Deutschland und Polen unterscheiden sich hier kaum – vertreten die Ansicht, die Einführung des Frauenwahlrechts sei einzig und allein der Revolution oder der progressiven Haltung der Sozialisten in der sogenannten „Frauenfrage“ zu verdanken. Nicht minder ahistorisch kommt eine andere Interpretation daher, wonach eine einzelne Persönlichkeit mit einem Federstrich den Lauf der Geschichte im Sinne der Frauen veränderte. In Polen ist Józef Piłsudski eine solche mythische Figur, die man in ähnlicher Form in den meisten Ländern der Region als Gründungsväter der modernen Staaten antreffen kann. Ergänzt wird dieses Erklärungsmuster, indem das Wahlrecht als Anerkennung für die Verdienste der Frauen im Kampf um die nationale Unabhängigkeit dargestellt wird. In den Medien und von Teilen der Historiker wird diese Sichtweise unkritisch übernommen. Hinzu kommt die Verwicklung der Geschichte als wissenschaftliche Disziplin in politische Konflikte. Politiker aller Optionen vereinnahmen die Vergangenheit, darunter auch die Geschichte der Frauen und des Frauenwahlrechts, und versuchen daraus politisches Kapital zu schlagen. In der Folge verschwinden die Leistungen der Frauenbewegung und der Einsatz mehrerer Generationen von Frauenrechtlerinnen aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung.

Enthusiasmus und Enttäuschung

Das militärische Engagement war nicht der einzige Faktor, der über das Gelingen der Staatsgründung im Jahr 1918 entschied. Ohne politische, gesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten konnte auch der Unabhängigkeitskampf nicht auskommen. Polinnen brachten sich in beiden Bereichen ein. Dabei hatten sie neben der Souveränität ihres Landes auch das Selbstbestimmungsrecht der Frauen im Sinn. Sie engagierten sich in Parteien und politischen Organisationen, kämpften an den Kriegsfronten, waren in der konspirativen Unabhängigkeitsbewegung aktiv, unterrichteten in den Untergrundschulen und engagierten sich im sozialen und karitativen Bereich. Zugleich gründeten sie eigene Organisationen und setzten sich für die Ausweitung der Bürgerrechte auf Frauen ein. Ihre politische Agenda war also zweigleisig und verband die Forderung nach der staatlichen Unabhängigkeit mit der individuellen Unabhängigkeit der Frauen.

Die Neugründung eines eigenen Staates nach 123-jähriger Teilung wurde in Polen von vielen enthusiastisch begrüßt. Auch die Anhängerinnen der Frauenbewegung ließen sich von der Euphorie anstecken, da allein die Existenz des neuen Staats endlich einen rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit schuf und sie legimitierte, sich als Vertreterinnen ihres Landes auch auf internationaler Ebene zu engagieren. Im Dekret über die Wahlordnung für den Verfassungsgebenden Sejm vom 28. November 1918 wurde „jedem Bürger ungeachtet seines Geschlechts“ das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt. Unterzeichnet haben das Dekret mit dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister und dem Staatschef die wichtigsten Vertreter des Staats. Dieser Federstrich war der Schlussakkord eines auf vielen Ebenen geführten Kampfes um das Frauenwahlrecht, aber auch der Auftakt zu zahlreichen Konflikten um die Umsetzung der neuen Rechte.

Die ersten Parlamentswahlen fanden am 26. Januar 1919 statt. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung wird auf etwa 70 Prozent geschätzt – angesichts der Unsicherheit, des nach dem Krieg herrschenden Chaos und der andauernden Grenzkriege eine hohe Quote. Frauen nahmen nicht nur ihr Recht als Wählerinnen war, sondern kandidierten erstmals auch für das Parlament. Am Ende zogen bei der Parlamentseröffnung am 10. Februar 1919 gemeinsam mit 432 männlichen Abgeordneten acht Frauen in den Verfassungsgebenden Sejm ein. Über die gesamte Zeit der Zweiten Republik erwarben Frauen 49 Mandate als Abgeordnete und Senatorinnen. Im Vergleich zu den etwa 2.500 männlichen Abgeordneten war das lediglich ein Anteil von 2,5 Prozent. Der Einzug von Frauen ins Parlament veränderte die Lage der Frauen nicht grundlegend. Allerdings wurde das Potenzial weiblicher Wähler erkannt und die Parteien mussten zumindest in Ansätzen ein Wahlprogramm formulieren, das auch die Interessen von Frauen berücksichtigte. Die Parlamentarierinnen waren meist in den mit der „Frauenfrage“ verbundenen Bereichen aktiv und arbeiteten in den Ausschüssen und Gremien für Bildung, Erziehung, Soziales und Gesundheit mit.

In der Exekutive der Zweiten Republik fehlten Frauen in Leitungspositionen völlig. Lediglich Irena Kosmowska wurde am 7. November 1918 Stellvertretende Ministerin in der Provisorischen Volksregierung der Polnischen Republik. Sie konnte diese Funktion indes nur wenige Tage bekleiden, da die Volksregierung bereits am 11. November zugunsten Piłsudskis zurücktrat. Auch die Lage der einigen tausend Frauen in den Schreibstuben und Kanzleien der Ministerien und Behörden war nicht rosig. Keine von ihnen erwarb ein Anrecht auf die höchsten Besoldungsstufen für Beamte. Ähnlich war die Situation in der Judikative. Das Berufsverbot für Frauen als Richter wurde erst 1929 aufgehoben – nach Protesten der Frauenbewegung. Wanda Grabin´ska-Wójtowicz wurde als erste Frau Richterin an einem Jugendgericht. Bis zum Zweiten Weltkrieg waren nur acht Richterinnen in Polen tätig. An den Universitäten fand sich keine einzige wissenschaftlich aktive Juristin.

Zu Beginn der 1930er Jahre untersuchte Teodora Meczkowska, eine Aktivistin der Frauenbewegung, Anspruch und Wirklichkeit der Frauenpolitik im jungen polnischen Staat. Auf der Grundlage von Fragebögen und Statistiken skizzierte sie eine trübe Bilanz: „Niedrigere und ganz niedrige Dienststellen stehen der Frau offen, aber vor den höheren werden die Frauen sorgfältig und stets ausgeschlossen. […] Vor der Frau haben sich verschiedenste Arbeitsfelder geöffnet, oder sagen wir präziser: Sie wurden von ihr erobert. Und das war dann alles. Den Frauen wurden mühselige und langwierige, passive Tätigkeiten übertragen. Überall wo Frauen arbeiten, sind sie nur die Ausführenden fremder Gedanken und fremden Willens – Denken und Wille bleiben indes den Menschen männlichen Geschlechts vorbehalten.“

Ohne Frauen nur eine halbe Demokratie

Teodora Meczkowskas bittere Worte stehen stellvertretend für die enttäuschten Hoffnungen aller bewussten Staatsbürgerinnen, die eine moderne Gesellschaft mit gleichen Rechten und Pflichten für Männer und Frauen anstrebten. In den folgenden Jahrzehnten sollte Polen noch mehrere Umbrüche erleben, die sich auf die Rechte von Frauen direkt auswirkten. Das 1918 kodifizierte Frauenwahlrecht indes wurde zumindest auf dem Papier von keinem der folgenden politischen Systeme angetastet.

Im langen Prozess der Demokratisierung der Demokratie gab es in Polen nicht nur Glanzmomente, sondern ebenso Momente der Niederlage oder der Rückkehr zu undemokratischen Regierungsformen. Auch in der Transformationszeit nach 1989 fochten Frauen zahlreiche politische Kämpfe aus, die zum Teil bis heute andauern. „Demokratie ohne Frauen ist nur eine halbe Demokratie“ war eine Parole um 2000, mit der Krakauer Aktivistinnen Politiker und Entscheider der damaligen politischen Szene sensibilisieren wollten. Sie waren enttäuscht, dass nach der gewaltfreien Revolution der Solidarnos´c´ und der ersten Dekade liberaler Regierungen die Einhaltung der Grundrechte der Frauen in Polen oft vernachlässigt wurde – nachdem diese so zahlreich und engagiert an der Freiheitsbewegung teilgenommen hatten.

Auch wenn die Bilanz der letzten Jahrzehnte bei Weitem nicht so negativ ausfällt wie die von Teodora Meczkowska, stellt sich doch auch heute die Frage, welche die Erträge des mehr als hundertjährigen Kampfes von Frauen um Anerkennung und Gleichberechtigung sind. Was können wir ändern, wenn wir demnächst wieder in der Wahlkabine stehen?


Literaturauswahl: Hedwig Richter und Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht: Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018. Mariola Kondracka, Posłanki i senatorki II Rzeczypospolitej, Warszawa 2017. Anna Z˙arnowska und Andrzej Szwarc (Hrsg.), Równe prawa i nierówne szanse: kobiety w Polsce mie˛dzywojennej, Warszawa 2000. Meczkowska, Do czego da˛z˙ymy? Ideologia Stowarzyszenia Kobiet z Wyz˙szem Wykształceniem, Warszawa 1931.


Übersetzt aus dem Polnischen von Christhardt Henschel.

Autorin: Iwona Dadej wurde an der Freien Universität Berlin zum Thema „Transnationale Netzwerke und internationale Organisationen der Akademikerinnen in Deutschland und in Polen in der Zwischenkriegszeit“ promoviert. Sie ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Institut der Polnischen Akademie der Wissenschaften (PAN). Derzeitig befasst sie sich mit dem Thema „Geschlechterordnung in der polnischen akademischen Kultur in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts“. Sie ist Mitbegründerin des Lucja-Charewiczowa-Seminars für Frauen- und Geschlechtergeschichte an der PAN, das im November 2018 eine internationale Konferenz zum Thema „Geschlecht und Staat. 100 Jahre Gleichberechtigung“ veranstaltete.


Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe 01/19 des Magazins der Max Weber Stiftung „Weltweit vor Ort“ erschienen. Das aktuelle Heft zum Thema „Vor die Wahl gestellt“ sowie die vorherigen Ausgaben stehen auf der Website der Max Weber Stiftung zum kostenlosen Download bereit. Weitere Magazinartikel erscheinen zudem nun jeden Mittwoch hier auf dem gab_log der Max Weber Stiftung.
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Max Weber Stiftung (8. Mai 2019). Staatsbürgerinnen. Frauenwahlrecht und Geschlechterpolitik in Polen nach 1918. [gab_log] Geisteswissenschaft als Beruf. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/own9


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