Fremd geworden in der Heimat
Die Einbürgerung von Deutschen in Elsass-Lothringen nach dem Ersten Weltkrieg
Dieser Beitrag erschien erstmalig in der aktuellen Ausgabe unseres Magazins „Weltweit vor Ort“ 02/21.
Wenn Menschen sich aufmachen, um sich in einer anderen Region oder in einem anderen Land niederzulassen, spricht man von „Migration“. Doch es können auch Staatsgebiete in Bewegung kommen: Elsass-Lothringen wechselte in der Geschichte mehrfach die Staatszugehörigkeit – nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wird es wieder französisch. Was bedeutete das für die dort ansässige Bevölkerung? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Staat integriert? Das untersucht Axel Dröber am Deutschen Historischen Institut in Paris (DHI Paris).
Grob gesprochen wird nach dem Ersten Weltkrieg in Elsass und Lothringen eine alte Frage erneut gestellt: Wer ist Franzose? Wer ist Deutscher? Es ist der französische Staat, der diese Frage entscheidet.
„Frankreich wird gern als einwanderungsfreundlich und assimilatorisch angeführt, was den Umgang mit seiner Staatsangehörigkeit betrifft – und damit als Gegenbeispiel zu Deutschland“, sagt der Historiker Axel Dröber. Doch diese Dichotomie hält er für veraltet: Die Akten, die er eingesehen hat, zeigen, dass sich die französischen Behörden nach dem Ersten Weltkrieg durchaus restriktiv verhielten: Anders als Deutschland bei der Annexion der Gebiete 50 Jahre zuvor, 1871, macht der französische Staat nicht pauschal alle Bewohnerinnen und Bewohner von Elsass und Lothringen zu Franzosen.
Damals hatte das Deutsche Kaiserreich allen die deutsche Staatsangehörigkeit aufoktroyiert, und so waren aus den zuvor französischen Einwohnerinnen und Einwohnern Elsass-Lothringens per Verwaltungsakt deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger gemacht worden. „Mich interessieren die Menschen, die in Elsass-Lothringen bleiben wollten und dafür ab 1921 einen Einbürgerungsantrag stellten“, sagt Dröber. Er sieht sich die Akten und Dossiers derjenigen an, die in den 1920er Jahren die französische Staatsbürgerschaft beantragen: Sie sind plötzlich Fremde im eigenen Land, und davon mitunter überrascht.
Zum Beispiel: René Braun, 1899 in Konstanz geboren. Als Baby kommt er mit seiner Mutter Paula Braun nach Mulhouse. Sein Vater ist der einheimische elsässische Zollbeamte Robert Braun, der 1918 verstirbt. Als Elsass-Lothringen französisch wird, meldet sich René Braun zur réintégration und trägt sich in die entsprechende Liste ein. Er geht also davon aus, französischer Staatsbürger zu sein, zumal er 1920 in der französischen Armee gedient hat.
In den Jahren des Ersten Weltkriegs, als die Rückgewinnung von Elsass-Lothringen zur wichtigsten französischen Forderung wird, haben Politiker und Juristen überlegt, wie man die nationale Zugehörigkeit bei der Rückgewinnung der Provinzen regeln will. Eine Volksabstimmung lehnen führende französische Politiker ab, das Motto lautet: „Man stimmt nicht über seine Mutter ab!“ Im Herbst 1918 begrüßen die Einwohnerinnen und Einwohner von Elsass und Lothringen die französische Armee mit Jubel und feiern das Ende des harten deutschen Kriegsregimes.Für einen Teil der einheimischen Bevölkerung wird die Lage jedoch in den nächsten Monaten und Jahren prekär und unübersichtlich: Nämlich für diejenigen, die nun in Frankreich leben ohne französische Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte. „Es sind die Erfahrungen während des Kriegs, die in der Nachkriegszeit eine entscheidende Rolle bei der Frage spielen, wer in die französische Nation integriert wird“, sagt Axel Dröber.
Die staatlichen Regelungen nach 1919 sind kleinteilig, komplex und detailreich. Grob gesprochen teilen die französischen Behörden die Bevölkerung in zwei Gruppen ein. Den einen, genannt annexés, wird die französische Staatsangehörigkeit komplikationslos erteilt: Sie können sich in Listen eintragen und werden damit wieder Franzosen. Dieses Verfahren wird réintégration genannt. Es steht allen Einheimischen offen, die bereits vor 1871 in Elsass-Lothringen gelebt haben. Diesen Weg will auch René Braun gehen.
Zunächst nicht eingebürgert wird dagegen die Gruppe der „Altdeutschen“ (vieux allemands) oder immigrés allemands, wie die französischen Behörden sie auch nennen: Sie können sich ab 1921 für die französische Staatsangehörigkeit bewerben und dazu das Verfahren der naturalisation durchlaufen. Im Versailler Vertrag von 1919 ist das Recht auf dieses spezielle Verfahren festgeschrieben worden. Eine wichtige formale Voraussetzung ist, dass die Antragsteller schon vor 1914 in Elsass-Lothringen gelebt haben und dann nach 1918 ununterbrochen drei Jahre lang.
Deutschstämmige Einwohnerinnen und Einwohner von Elsass und Lothringen werden als Altdeutsche kategorisiert. Frankreich macht dabei das Jahr der deutschen Annexion 1871 zum entscheidenden Ausschlusskriterium: Wer danach – also während der deutschen Herrschaft – zugezogen ist, wird als Deutscher angesehen. Das gilt auch für die Kinder von diesen Zuzüglern, sogar wenn sie selbst schon in Elsass-Lothringen geboren wurden. „Der französische Staat wird oft als liberal und offen für Zuwanderung beschrieben, weil er das Prinzip des Geburtsorts anwendet“, erklärt Dröber. Traditionell bekommen Kinder von Eingewanderten in Frankreich automatisch die französische Staatsbürgerschaft, wenn sie in Frankreich geboren sind. Für die Gruppe der Altdeutschen weicht Frankreich allerdings von dieser Regelung ab. Wichtiger erscheint als Devise nach dem Ersten Weltkrieg: Wer weiterhin in Elsass-Lothringen leben will, sollte französisch fühlen und sich auch entsprechend verhalten. Das wird bei der naturalisation Altdeutscher individuell überprüft.
So ergeht es René Braun: Er wird gezwungen, eine naturalisation zu durchlaufen. Denn als er sich auf eine Stelle bei der Polizei in Mulhouse bewirbt, teilen ihm die Behörden mit, dass er keineswegs Franzose sei und die Stelle deshalb für ihn nicht in Frage komme. Er protestiert und stellt 1924 einen Einbürgerungsantrag, ebenso wie seine Mutter Paula. Über die Anträge entscheiden spezielle Kommissionen vor Ort, auch das Justizministerium ist oft involviert. Die Verfahren kosten die Antragstellerinnen und -steller Geld und werden auf Französisch geführt. „Die Behörden nahmen sich einen großen Ermessensspielraum bei den Entscheidungen“, lautet die Analyse von Axel Dröber. Die französischen Behörden versuchen, sich ein Bild von der Lebensführung der Antragstellerinnen und -steller und von deren Verhalten während des Kriegs zu machen.
„Unmittelbar nach dem Krieg waren die deutsch-französischen Beziehungen in einer sehr ruppigen Phase, besonders in Elsass-Lothringen“, erklärt der Historiker. Nach dem Krieg ist das Klima zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern angespannt. In der Region werden die Deutschen erfasst und benachteiligt: Ihre Reisefreiheit wird eingeschränkt, sie müssen einen höheren Wechselkurs zahlen und haben Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Es kommt auch immer wieder zu staatlichen Ausweisungsaktionen. Von den rund 300.000 Deutschen in Elsass und Lothringen verlässt bis Anfang der 1920er Jahre rund die Hälfte die Region. Auch wenn sich die Lage recht schnell wieder beruhigt und das Ausmaß der Ausweisungen verglichen mit Ländern im östlichen Europa relativ klein ist: Insgesamt begegnet der französische Staat der deutschstämmigen Bevölkerung noch Jahre nach Kriegsende mit Misstrauen und Voreingenommenheit.
Aus den Akten, die Axel Dröber auswertet, lässt sich auch herauslesen, wie die Menschen selbst auf die neuartigen Rahmenbedingungen reagieren: Aus Angst, die Region sonst verlassen zu müssen, versuchen viele Deutschstämmige – wie Paula und René Braun – in den nächsten Jahren offiziell Franzosen zu werden. Das dauert. Offenbar lassen sich die Behörden Zeit, nach der Devise: Im Laufe der Jahre werde sich zeigen, ob sich die Antragstellerinnen und -steller in die französische Gesellschaft integrieren. Es geht also um Assimilation. „Mich hat erstaunt, was für eine große Bedeutung dem Faktor Zeit zukommt“, sagt der Historiker Dröber.
Im Fall von René und Paula Braun kommen die französischen Behörden zu einer negativen Einschätzung: Die Brauns haben im Krieg offen mit Deutschland sympathisiert. Bei Siegen der Deutschen hat die Familie die deutsche Flagge vor dem Haus gehisst, die Mutter hat schlecht über die französische Armee gesprochen. Sohn René hat sogar einen Kollegen denunziert, der sich daraufhin vor einem deutschen Militärgericht verantworten musste. Die Behörden befürworten die Einbürgerung nicht. Im Laufe der Zeit französisiert Paula Braun ihren Vornamen in Pauline, René Braun entschuldigt sich bei einer erneuten Gegenüberstellung bei dem von ihm im Krieg denunzierten Kollegen. Dennoch ziehen sich ihre Verfahren bis in die 1930er Jahre hin.
Für den Historiker des DHI Paris zeigen die Akten, dass es dem französischen Staat besonders darum ging, potenzielle Unruhestifter und Menschen, die sich nicht in den französischen Staat einfügten, außerhalb der Staatsangehörigkeit zu lassen. So werden ein seit mehr als zehn Jahren in Lothringen lebender altdeutscher Architekt und seine Frau auch deshalb abgelehnt, weil sie sich nicht ausreichend um die französische Sprache bemühten.
Auf der anderen Seite nimmt Frankreich altdeutsche Bewohnerinnen und Bewohner des Elsass und Lothringens bevorzugt auf, die gebraucht werden. Elsass-Lothringen hatte sich nach 1871 stark industrialisiert, es war zu einem Zentrum des Minenwesens und der Verhüttungsindustrie geworden. Axel Dröber hat den Fall eines Minenarbeiters gefunden, der 1923 Franzose wird. „Frankreich bürgert bevorzugt qualifizierte Facharbeiter ein, um die heimische Wirtschaft in Gang zu halten. Auch Lehrkräfte, die das Französische beherrschen, sind willkommen“, sagt er. 1919 wird Französisch die offizielle Sprache Elsass-Lothringens.
Mit dem Vertrag von Locarno 1925 und der gegenseitigen Grenzanerkennung entspannt sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich dann deutlich. Elsass-Lothringen verliert die Rolle des ewigen Zankapfels zwischen den Ländern. Angesichts des bevölkerungsstarken Nachbarn Deutschland setzt Frankreich mit einem neuen liberalen Einbürgerungsrecht ab 1927 darauf, möglichst neue Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen – auch aus den Reihen der deutschstämmigen Bewohnerinnen und Bewohner im Elsass und in Lothringen. Allerdings führt es zugleich als Einschränkung ein, dass Einbürgerungen auch wieder aberkannt werden können.
René Braun und seine Mutter haben am Ende mit ihrem Einbürgerungsantrag doch noch Erfolg: Überraschenderweise erhalten beide 1932 die französische Staatsangehörigkeit, offenbar weil sich Parlamentsabgeordnete mit Wahlkreis in der Region für sie eingesetzt haben. Insgesamt werden viele Verfahren, wie das der Brauns, erst sehr spät entschieden. 1927 wird das spezielle Einbürgerungsverfahren abgeschafft. Aber zahlreiche unabgeschlossene Anträge in Elsass-Lothringen werden erst Anfang der 1930er Jahre zu Ende gebracht.
Axel Dröbers Detailuntersuchungen zeigen, dass die von den Behörden festgesetzte Nationalität oft nicht mit dem Selbstverständnis der Menschen übereinstimmt. Und dass es den französischen Behörden darauf ankommt, in die wieder französisch gewordenen Provinzen vor allem loyal gesinnte Staatsbürgerinnen und -bürger aufzunehmen, weshalb sie einbürgerungswillige Altdeutsche einem gesonderten Verfahren unterwerfen. Der Blick zurück beweist außerdem, wie sich die Zeiten mittlerweile gewandelt haben: Heute ist Elsass-Lothringen die gemeinsame Grenzregion und wird gerne als Beleg für die deutsch-französische Verständigung und als Motor im europäischen Einigungsprozess gelobt. Die Zeiten, in denen beide Länder die Region als eine Art Sicherheitspuffer für die eigene Nation gegenüber einem potenziell feindlichen Nachbarn behandelt haben, sind vorbei.
Text von Tina Heidborn
INFO: Axel Dröber arbeitet seit 2017 am DHI Paris. Zuvor hat er an der Universität Freiburg mit einer Arbeit über die französische Nationalgarde während der Restauration (1814–1848) promoviert und war in diesem Rahmen von 2011 bis 2013 Resident Fellow am DHI Paris. Aktuell forscht er zur deutsch-französischen Migrationsgeschichte mit einem Schwerpunkt auf Elsass-Lothringen in der Zwischenkriegszeit.
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Max Weber Stiftung (8. Dezember 2021). Fremd geworden in der Heimat. [gab_log] Geisteswissenschaft als Beruf. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/owq9